AGB des DAJAR Online B2B-Angebots

§ 1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Diese Bedingungen regeln die Nutzung des Angebots „DAJAR Online B2B“, das im DAJAR-Onlineshop zur Verfügung steht, nachfolgend „B2B-Angebot“ genannt.
  2. Veranstalter des B2B-Angebots ist die Dajar GmbH, c/o Regus, Unter den Linden 21, 10117 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin unter HRB 146429, USt-IdNr. DE288178636, nachfolgend „DAJAR“ genannt. Die vollständigen Anbieterkennzeichnungen ergeben sich aus dem Impressum des Onlineshops.
  3. Das B2B-Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliche Sondervermögen sowie sonstige Rechtsträger, die Einkäufe ausschließlich zu gewerblichen, selbstständigen beruflichen, satzungsmäßigen oder institutionellen Zwecken tätigen. Das Angebot richtet sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
  4. Die Nutzung des B2B-Angebots ist freiwillig und setzt ein aktives B2B-Konto im Onlineshop voraus.
  5. Diese Bedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des DAJAR-Onlineshops. Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die AGB des DAJAR-Onlineshops.
  6. Bei Widersprüchen zwischen diesen Bedingungen und den AGB des DAJAR-Onlineshops hinsichtlich der Nutzung des B2B-Angebots haben die Bestimmungen dieser Bedingungen Vorrang.

§ 2. Begriffsbestimmungen

  1. Onlineshop – der von DAJAR betriebene Onlineshop unter dajar.de bzw. unter der jeweiligen Sprach- oder Länderversion, in dem das B2B-Angebot zur Verfügung gestellt wird.
  2. Teilnehmer – ein zur Nutzung des B2B-Angebots berechtigter Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein sonstiger berechtigter Rechtsträger mit einem aktiven B2B-Konto.
  3. B2B-Konto – ein Kundenkonto im Onlineshop, das für Einkäufe im Rahmen einer gewerblichen, selbstständigen beruflichen, satzungsmäßigen oder institutionellen Tätigkeit eingerichtet wurde.
  4. Warenkorb – die Funktion des Onlineshops, in der die vom Teilnehmer vor Abgabe einer Bestellung ausgewählten Produkte enthalten sind.
  5. Warenkorbwert – der Wert der im Warenkorb enthaltenen Produkte vor Hinzurechnung von Versandkosten und sonstigen zusätzlichen Gebühren. Soweit auf der Informationsseite zum B2B-Angebot nichts anderes angegeben ist, versteht sich der Warenkorbwert im B2B-Bereich als Nettowarenwert ohne gesetzliche Umsatzsteuer.
  6. Mindestwarenkorbwert – der auf der Informationsseite zum B2B-Angebot angegebene Warenkorbwert, der erreicht werden muss, um die Möglichkeit zur Prüfung eines B2B-Angebots zu eröffnen. Soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, versteht sich der Mindestwarenkorbwert als Nettowarenwert ohne gesetzliche Umsatzsteuer, Versandkosten und sonstige zusätzliche Gebühren.
  7. B2B-Rabatt – eine im Rahmen des B2B-Angebots individuell für den aktuellen Inhalt des Warenkorbs ermittelte Preisreduzierung für ein oder mehrere Produkte.
  8. B2B-Berechnung – die durch das System des Onlineshops vorgenommene Prüfung, ob für den aktuellen Inhalt des Warenkorbs ein B2B-Angebot verfügbar ist, sowie – sofern ein B2B-Angebot verfügbar ist – die Anzeige der sich daraus ergebenden Preise oder des B2B-Rabatts.
  9. Informationsseite zum B2B-Angebot – eine Seite des Onlineshops mit aktuellen Informationen über das B2B-Angebot, einschließlich des Mindestwarenkorbwerts, der erforderlich ist, um die Möglichkeit zum Erhalt eines B2B-Angebots zu eröffnen.

§ 3. Registrierung und Nutzung des B2B-Kontos

  1. Zur Nutzung des B2B-Angebots muss ein B2B-Konto eingerichtet werden; hierzu ist bei der Registrierung die entsprechende Kontoart auszuwählen.
  2. Bei der Registrierung ist der Teilnehmer verpflichtet, wahrheitsgemäße, aktuelle und vollständige Angaben zu dem Unternehmen, der Institution, Organisation oder dem sonstigen Rechtsträger zu machen, für dessen Zwecke die Einkäufe getätigt werden.
  3. Der Teilnehmer gibt insbesondere die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder einen sonstigen einschlägigen steuerlichen Identifikator an, soweit ein solcher Identifikator vorhanden oder für die Prüfung der B2B-Berechtigung erforderlich ist.
  4. Eine Person, die ein B2B-Konto für einen anderen Rechtsträger einrichtet oder in dessen Namen eine Bestellung aufgibt, versichert, dass sie berechtigt ist, für diesen Rechtsträger zu handeln, oder über eine entsprechende Vollmacht verfügt.
  5. Die Aktivierung des B2B-Kontos setzt die Bestätigung der E-Mail-Adresse sowie die Einrichtung eines Passworts gemäß den von DAJAR übermittelten Anweisungen voraus.
  6. DAJAR ist berechtigt, die bei der Registrierung oder während der Nutzung des B2B-Kontos angegebenen Daten automatisiert oder manuell zu überprüfen, soweit dies zur Prüfung der B2B-Berechtigung, zur Missbrauchsbekämpfung, zur Vertragsdurchführung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
  7. In begründeten Fällen kann DAJAR den Teilnehmer auffordern, Angaben zu erläutern, zu ergänzen oder zu bestätigen, soweit dies erforderlich ist, um die Berechtigung zur Nutzung des B2B-Angebots festzustellen.
  8. Sind die angegebenen Daten unrichtig, unvollständig oder nicht aktuell oder bestehen begründete Zweifel an der Berechtigung zur Verwendung der Daten des angegebenen Rechtsträgers, kann DAJAR die Nutzung des B2B-Angebots vorübergehend aussetzen, bis der Sachverhalt geklärt ist.
  9. Das Vorhandensein eines aktiven B2B-Kontos begründet keinen Anspruch auf einen B2B-Rabatt für jeden Warenkorb oder jedes Produkt.

§ 4. Grundsätze für die Ermittlung des B2B-Angebots

  1. Die Möglichkeit, ein B2B-Angebot zu erhalten, setzt das Erreichen eines bestimmten Mindestwarenkorbwerts voraus.
  2. Der jeweils geltende Mindestwarenkorbwert wird auf der Informationsseite zum B2B-Angebot angegeben.
  3. Soweit im B2B-Bereich nicht ausdrücklich anders ausgewiesen, verstehen sich die Preise als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.
  4. Versandkosten und sonstige zusätzliche Kosten werden, soweit sie anfallen, gesondert ausgewiesen und sind nicht Bestandteil des Warenkorbwerts oder Mindestwarenkorbwerts, sofern auf der Informationsseite zum B2B-Angebot nichts anderes angegeben ist.
  5. Das Erreichen des Mindestwarenkorbwerts begründet keinen Anspruch auf die Gewährung eines B2B-Rabatts oder darauf, dass sämtliche im Warenkorb enthaltenen Produkte von diesem Rabatt erfasst werden.
  6. Die Verfügbarkeit des B2B-Angebots und die Höhe des B2B-Rabatts werden individuell anhand des aktuellen Inhalts des Warenkorbs ermittelt. Dabei werden insbesondere dessen Wert, Art und Anzahl der Produkte sowie deren aktuelle Preise berücksichtigt.
  7. Die Höhe des B2B-Rabatts kann für einzelne Produkte desselben Warenkorbs unterschiedlich sein.
  8. Für bestimmte Produkte kann kein B2B-Rabatt verfügbar sein.
  9. Der B2B-Rabatt wird auf Grundlage des im Onlineshop angezeigten Ausgangspreises des jeweiligen Produkts berechnet, soweit im Onlineshop oder auf der Informationsseite zum B2B-Angebot nichts Abweichendes angegeben ist.
  10. Ist der aktuelle Verkaufspreis eines Produkts, insbesondere ein Aktions-, Outlet-, Abverkaufs- oder sonstiger Sonderpreis, günstiger als der Preis, der im Rahmen des B2B-Angebots erzielt werden könnte, wird der für den Teilnehmer günstigere Preis angewendet.
  11. In diesem Fall wird der B2B-Rabatt nicht zusätzlich auf den günstigeren Preis angewendet.
  12. Daher kann ein Warenkorb den erforderlichen Mindestwarenkorbwert erreichen, ohne dass hierfür ein B2B-Rabatt verfügbar ist. Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die aktuellen Preise der im Warenkorb enthaltenen Produkte günstiger sind als die im Rahmen des B2B-Angebots möglichen Preise.
  13. Der B2B-Rabatt kann nicht zusammen mit Aktions- oder Rabattcodes verwendet werden, sofern im Onlineshop nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
  14. Wird das B2B-Angebot in Anspruch genommen, wird ein zuvor auf den Warenkorb angewendeter Aktions- oder Rabattcode deaktiviert.
  15. Der B2B-Rabatt kann weder in Bargeld ausgezahlt noch gegen einen anderen Gegenwert eingetauscht werden.

§ 5. Prüfung des B2B-Angebots

  1. Zur Prüfung der Verfügbarkeit eines B2B-Angebots:
    • 1.1. meldet sich der Teilnehmer bei seinem aktiven B2B-Konto an;
    • 1.2. wählt er Produkte aus und legt diese in den Warenkorb;
    • 1.3. ruft er den Warenkorb auf;
    • 1.4. nutzt er die Funktion „B2B-Angebot prüfen“ oder eine entsprechende im Onlineshop verfügbare Funktion.
  2. Nach Aktivierung der in Abs. 1 Buchst. d genannten Funktion führt das System eine B2B-Berechnung für den aktuellen Inhalt des Warenkorbs durch.
  3. Als Ergebnis der B2B-Berechnung zeigt das System dem Teilnehmer:
    • 3.1. ein verfügbares B2B-Angebot einschließlich der daraus resultierenden Preise oder B2B-Rabatte, oder
    • 3.2. die Information, dass für den ausgewählten Warenkorb kein B2B-Angebot verfügbar ist.
  4. Dass trotz Erreichens des Mindestwarenkorbwerts kein B2B-Angebot verfügbar ist, kann insbesondere auf die Art der im Warenkorb enthaltenen Produkte oder darauf zurückzuführen sein, dass deren aktuelle Preise günstiger sind als die im Rahmen des B2B-Angebots möglichen Preise.
  5. Die B2B-Berechnung gilt ausschließlich für den aktuellen Inhalt des Warenkorbs.
  6. Eine Änderung des Warenkorbinhalts, insbesondere das Hinzufügen oder Entfernen eines Produkts oder die Änderung der Produktmenge, kann die Verfügbarkeit des B2B-Angebots oder die Höhe des B2B-Rabatts verändern.
  7. Der Teilnehmer sollte vor Abgabe einer Bestellung die endgültigen Produktpreise, die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, Versandkosten, sonstige Zusatzkosten sowie den Gesamtwert der Bestellung in der Warenkorbübersicht prüfen.
  8. Die Durchführung einer B2B-Berechnung stellt weder die Abgabe einer verbindlichen Bestellung noch den Abschluss eines Kaufvertrags dar.

§ 6. Bestellung, Vertragsschluss und Überprüfung der Daten

  1. Nach Erhalt eines B2B-Angebots kann der Teilnehmer die angezeigten Konditionen akzeptieren und mit der Abgabe der Bestellung fortfahren.
  2. Die Abgabe der Bestellung und der Abschluss des Kaufvertrags erfolgen nach Maßgabe der AGB des DAJAR-Onlineshops. Diese Bedingungen regeln nicht abschließend den allgemeinen Vertragsschluss, sondern ergänzen die AGB ausschließlich hinsichtlich der Nutzung des B2B-Angebots.
  3. Nach Abgabe der Bestellung sendet der Onlineshop dem Teilnehmer an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse eine elektronische Eingangsbestätigung, die insbesondere die Bestellnummer sowie Informationen über den voraussichtlichen Lieferzeitraum enthalten kann. Soweit in den AGB des DAJAR-Onlineshops nichts Abweichendes geregelt ist, stellt diese Eingangsbestätigung noch keine Annahme des Angebots des Teilnehmers dar.
  4. DAJAR ist berechtigt, vor dem Versand der Bestellung die Angaben des Teilnehmers, die Daten des bei der Registrierung oder Bestellung angegebenen Rechtsträgers sowie in begründeten Fällen die Berechtigung der bestellenden Person zur Verwendung der Daten dieses Rechtsträgers zu überprüfen.
  5. Sind die angegebenen Daten unvollständig oder unrichtig oder bestehen begründete Zweifel an ihrer Richtigkeit oder an der Berechtigung zu ihrer Verwendung, kann DAJAR die Bearbeitung der Bestellung in dem zur Klärung dieser Umstände erforderlichen Umfang vorübergehend aussetzen.
  6. DAJAR kann den Teilnehmer in diesem Fall auffordern, die Angaben zu erläutern, zu ergänzen oder zu berichtigen, und ihm eine angemessene Frist für die Übermittlung der für die weitere Bearbeitung der Bestellung erforderlichen Informationen setzen.
  7. Übermittelt der Teilnehmer die erforderlichen Informationen nicht innerhalb der gesetzten Frist oder bestätigt sich, dass wesentliche bei der Registrierung oder Bestellung angegebene Daten unrichtig sind oder ohne entsprechende Berechtigung verwendet wurden, kann DAJAR die ihr nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften zustehenden Rechte ausüben.
  8. DAJAR behält sich ein vertragliches Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag bis zur Übergabe der Bestellung an das Transportunternehmen, längstens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss, vor, wenn sich im Rahmen der Überprüfung bestätigt, dass:
    • 8.1. der Teilnehmer oder der die Bestellung aufgebende Rechtsträger unrichtige Angaben gemacht hat, die für die Bearbeitung der Bestellung oder die Berechtigung zur Nutzung des B2B-Angebots von wesentlicher Bedeutung sind;
    • 8.2. der Teilnehmer oder der die Bestellung aufgebende Rechtsträger Daten eines anderen Rechtsträgers ohne entsprechende Berechtigung verwendet hat; oder
    • 8.3. das B2B-Angebot aufgrund unrichtiger Angaben erlangt wurde, die für die Berechtigung zur Nutzung des B2B-Angebots relevant waren.
  9. Die Rücktrittserklärung von DAJAR wird dem Teilnehmer unter Verwendung der bei der Bestellung angegebenen Kontaktdaten übermittelt.
  10. Hat DAJAR im Zusammenhang mit der Bestellung bereits eine Zahlung erhalten, wird der erhaltene Betrag im Falle eines wirksamen Rücktritts unverzüglich erstattet.
  11. Unabhängig von der Abwicklung der jeweiligen Bestellung kann DAJAR die weitere Nutzung des B2B-Angebots sperren, wenn sich bestätigt, dass das B2B-Konto auf Grundlage unrichtiger Angaben eingerichtet oder genutzt wurde oder Daten eines anderen Rechtsträgers ohne entsprechende Berechtigung verwendet wurden.

§ 7. Regeln für die Nutzung des B2B-Kontos

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das B2B-Konto und das B2B-Angebot bestimmungsgemäß, gemäß diesen Bedingungen sowie unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen.
  2. Insbesondere ist es unzulässig:
    • 2.1. unrichtige Angaben zu machen;
    • 2.2. Daten eines anderen Rechtsträgers ohne entsprechende Berechtigung zu verwenden;
    • 2.3. eine unrichtige oder nicht aktuelle Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) oder einen sonstigen Identifikator zu verwenden;
    • 2.4. das B2B-Konto wissentlich unbefugten Personen zur Verfügung zu stellen;
    • 2.5. Maßnahmen zu ergreifen, die darauf abzielen, technische oder organisatorische Regeln für die Funktionsweise des B2B-Angebots zu umgehen.
  3. Besteht ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen die in diesem Paragraphen festgelegten Regeln, kann DAJAR die Nutzung des B2B-Angebots bis zur Klärung des Sachverhalts vorübergehend aussetzen.
  4. Wird ein Verstoß gegen die in diesem Paragraphen festgelegten Regeln bestätigt, kann DAJAR die weitere Nutzung des B2B-Angebots sperren.

§ 8. Beanstandungen und kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht

  1. Beanstandungen oder Hinweise bezüglich der Funktionsweise des B2B-Kontos oder der B2B-Berechnung können unter Verwendung der im Onlineshop angegebenen Kontaktdaten an DAJAR übermittelt werden.
  2. Die Mitteilung sollte Angaben enthalten, die eine Identifizierung des B2B-Kontos oder des Teilnehmers ermöglichen, sowie – sofern sie sich auf eine konkrete Bestellung bezieht – die Bestellnummer und eine Beschreibung der beanstandeten Unregelmäßigkeit.
  3. Reklamationen bezüglich Produkten, Zahlungen, Lieferungen oder der Durchführung des Kaufvertrags werden nach Maßgabe der AGB des DAJAR-Onlineshops und der gesetzlichen Vorschriften bearbeitet.
  4. Sofern beide Vertragsparteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs sind, bleibt die kaufrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB unberührt.

§ 9. Gesetzliche Rechte und Ausschluss des Verbraucherwiderrufsrechts

  1. Das B2B-Angebot richtet sich ausschließlich an Teilnehmer, die Einkäufe im Rahmen ihrer gewerblichen, selbstständigen beruflichen, satzungsmäßigen oder institutionellen Tätigkeit tätigen.
  2. Diese Bedingungen schließen zwingende gesetzliche Rechte des deutschen Rechts, die nicht abbedungen werden können, weder aus noch beschränken sie diese.
  3. Da das B2B-Angebot nicht an Verbraucher gerichtet ist, findet ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht auf über das B2B-Angebot geschlossene Verträge keine Anwendung, soweit der Teilnehmer bei Vertragsschluss als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder als sonstiger berechtigter Rechtsträger handelt.

§ 10. Änderungen und Beendigung des B2B-Angebots

  1. DAJAR kann diese Bedingungen aus sachlich gerechtfertigten Gründen ändern, insbesondere bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Funktionen des Onlineshops oder des B2B-Kontos, Anpassungen der Funktionsweise des B2B-Angebots, steuerlichen oder technischen Änderungen oder zur Missbrauchsbekämpfung.
  2. Die jeweils aktuelle Fassung dieser Bedingungen wird im Onlineshop in speicherbarer und wiedergabefähiger Form zur Verfügung gestellt.
  3. DAJAR wird aktive Teilnehmer über wesentliche Änderungen dieser Bedingungen in angemessener Weise informieren, insbesondere per E-Mail oder über das B2B-Konto.
  4. Änderungen dieser Bedingungen gelten für zukünftige Bestellungen nach Bereitstellung der geänderten Fassung. Sie haben keinen Einfluss auf die Konditionen von Bestellungen, die vor Bereitstellung der geänderten Fassung wirksam abgegeben wurden.
  5. DAJAR kann das B2B-Angebot aus sachlich gerechtfertigten Gründen beenden oder vorübergehend aussetzen.
  6. Die Beendigung oder Aussetzung des B2B-Angebots hat keinen Einfluss auf bereits geschlossene Kaufverträge.

§ 11. Schlussbestimmungen

  1. Diese Bedingungen werden im Onlineshop in einer Form zur Verfügung gestellt, die es dem Teilnehmer ermöglicht, sie zu speichern und wiederzugeben.
  2. DAJAR verarbeitet personenbezogene Daten des Teilnehmers und der im Rahmen des B2B-Kontos handelnden Personen ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften. Informationen über Art, Umfang, Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des DAJAR-Onlineshops.
  3. Soweit DAJAR Daten im Rahmen der Registrierung, der Prüfung der B2B-Berechtigung, der Bestellabwicklung, der Missbrauchsbekämpfung oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten überprüft, erfolgt dies nur, soweit es für diese Zwecke erforderlich ist. Der Teilnehmer ist verpflichtet sicherzustellen, dass Personen, deren Daten er im Rahmen des B2B-Kontos oder einer Bestellung angibt, über die Verarbeitung ihrer Daten durch DAJAR informiert werden, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
  4. DAJAR stellt Rechnungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aus. Der Teilnehmer ist verpflichtet, korrekte Rechnungsdaten sowie eine geeignete E-Mail-Adresse oder einen sonstigen geeigneten Empfangsweg für Rechnungen und rechnungsbezogene Mitteilungen anzugeben.
  5. Soweit DAJAR gesetzlich verpflichtet ist, eine elektronische Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format auszustellen oder zu empfangen, erfolgt die Rechnungsstellung und Rechnungsübermittlung nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften. Der Teilnehmer ist verpflichtet, DAJAR Änderungen seiner Rechnungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
  6. Für sämtliche Rechtsbeziehungen im Rahmen dieses B2B-Angebots gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  7. Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen der Sitz von DAJAR, soweit gesetzlich zulässig.
  8. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  9. Soweit diese Bedingungen keine abweichenden Regelungen enthalten, gelten ergänzend die AGB des DAJAR-Onlineshops.